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18.11.2011 21:53 Alter: 12 yrs
Kategorie: Aktuelles

Bergungskosten am Berg – Wer zahlt?


Immer wieder stellt sich die Frage, wer bei Freizeitunfällen die Bergungskosten und die Kosten für die Beförderung vom Berg ins Tal bezahlt. Hier ist nun durch den Obersten Gerichtshof (OGH 4.10.2011, 10 Ob S 67/11 t) eine Klarstellung erfolgt:

Nach § 131 Abs. 4 ASVG ist bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik der Sozialversicherungsträger nicht verpflichtet, die Kosten für die Beförderung bis ins Tal zu ersetzen. Schon nach der bisherigen Rechtsprechung hat der Oberste Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Einschränkung der Leistungspflicht nach ASVG zulässig ist, wenn die Übernahme des Risikos und der damit regelmäßig verbundenen hohen Kosten wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint. Nachdem bei Bergunfällen, schon bedingt durch die Situation im unwegsamen Gelände, regelmäßig unverhältnismäßig hohe Bergungskosten anfallen, ist der Ausschluss des Ersatzes  für derartige Kosten nach Auffassung des OGH gerechtfertigt. Eine Haftungsbefreiung für die Sozialversicherungsträger im Zusammenhang mit Berge- und Transportkosten bei Unfällen, zu denen es kommt, weil jemand freiwillig zu Erholungszwecken sich den allgemein bekannten Gefahren am Berg aussetzt, ist hinsichtlich von Freizeitunfällen  nunmehr als gesichert zu unterstellen.
Tritt jedoch eine plötzliche Erkrankung – also kein Unfall – auf, so ist der Leistungsträger zur Übernahme dieser Bergekosten verpflichtet. Es ist also im Einzelfall immer abzugrenzen, ob es sich um einen „Unfall“ oder aber eine „plötzliche Erkrankung“ handelt. Nach der zitierten Entscheidung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis, das u.a. durch Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten bei Tätigkeiten oder durch eine außergewöhnliche Belastung entsteht. „Krankheit“ demgegenüber ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der eine Krankenbehandlung notwendig macht, die jeweils im Vorhinein von ihrer Notwendigkeit her ex ante zu beurteilen ist.

Die Rechtsprechung zeigt daher, wie notwendig es ist, Bergekostenversicherungen abzuschließen; denn meist ereignen sich die Unfälle in der Freizeit, und zwar bei Ausübung sportlicher Tätigkeiten. Nachdem diese Kosten erfahrungsgemäß hoch sind, ist es in jedem Fall anzuraten, dieses Risiko durch eine Versicherung abzudecken!